Langzeiterkrankungen sollten für den Betriebsrat aus mehreren Gründen von großer Bedeutung sein: Einerseits bedürfen die Betroffenen Schutz, andererseits hat der Betriebsrat gesetzliche Aufgaben im Rahmen ihrer Wiedereingliederung. Er wacht darüber, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt und Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter vorzubeugen. Dies kann beispielsweise durch die Schaffung von Sozialstellen erfolgen.